Hausordnung der Cunewalder Obermühle

Wir begrüßen Sie als Gäste in unserer über 200 Jahre alten Cunewalder Obermühle.

Die ehemalige Wassermühle wurde aufwendig saniert.

 

Da die Bausubstanz unserer Wassermühle auch Holz beinhaltet, besteht Rauchverbot im Innenbereich.

Dies gilt auch für den Gebrauch von offenen Feuer.

Das Gebäude ist mit optischen Rauchmeldern ausgestattet.

Rauchen können Sie vor dem Hauseingang zu den Ferienzimmern.

Der Gebrauch von offenen Feuer im Außenbereich (z.B. Grillen ), ist nur unter Beachtung der allgemeinen geltenden Sicherheits - u. Brandschutzbestimmungen erlaubt.

 

Die Ferienzimmer sind am Anreisetag ab 14.00 Uhr bezugsbereit.

Am Abreisetag sind die Ferienzimmer bis 10.00 Uhr zu verlassen.

 

Die Parkplätze für Feriengäste befinden sich direkt neben der Ferienunterkunft.

 

Der Vermieter haftet nicht für Wertgägenstände des Mieters.

 

Hunde sind nur nach vorheriger Absprache im vorgesehen Hundezwinger erlaubt.

Vorraussetzung ist, die Hunde sind absolut zwingertauglich, das bedeutet sie werden nicht dauerbellen.

Im Innenbereich des Ferienobjektes sind Tiere nicht erlaubt.

Der Vermieter ist berechtigt, bei Bedarf die Ferienzimmer zu betreten.

 

Der Gast hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür zu sorgen das auch Mitreisende, Angehörige und Gäste die Mietbedingungen einhalten.

Geräusche und Musik in den Ferienzimmern und Außenbereich sind so zu halten, daß andere Mitmenschen nicht unnötig belästigt werden.

Die allgemein gesetzlich geltende Nachtruhe ab 22.00 Uhr ist einzuhalten.

 

Bei verlassen der Ferienzimmer sind alle Fenster zu schließen und die Haustür abzuschließen.

 

Mit dem Mietobjekt und Inventar (z.B. Geschirr) ist schonend umzugehen und bei Abreise, im sauberem Zustand, in dem vorgesehenen Küchenregalen zu hinterlassen.

Über entstandene Schäden ist der Vermieter umgehend zu informieren.

 

Sämtliche Abfälle wie z.B. Essensreste, Hygieneartikel, Fette oder ähnliches sind nicht über das Abwassersystem zu entsorgen. Dieses gehört in den dafür vorgesehenen Abfallbehälter.

Für Schäden die durch Nichtbeachtung entstehen haftet der Mieter.

Die Abfalltrennung ist wie folgt zu führen:

Glas bitte neben die Abfallbehälter stellen

Papier in die blaue Tonne

Bioabfall auf den Kompost

Restmüll in die schwarze Tonne

Plaste und Verpackung in die gelbe Tonne

Die Abfallbehälter befinden sich hinter dem Gebäude der Ferienzimmer.

Bei Nichteinhaltung wird eine Pauschale von 20,00 € berechnet.

 

Das W-Lan Netz kann nach Abschluß einer Nutzungsvereinbarung  genutzt werden.

 

Die Schlüssel sind nicht an Außenstehende weiterzugeben.

Bei Verlust oder Beschädigung werden die Reparaturkosten dem Mieter in Rechnung gestellt.

 

Elektrische Geräte dürfen nur unter Aufsicht benutzt werden. die Bedienungsanleitungen sind zu beachten.

Bei Defekten ist das Betreffende außer Betrieb zu nehmen und der Vermieter umgehend zu informieren.

 

Diese Hausordnung der Cunewalder Obermühle wird mit Buchung der Ferienzimmer durch den Mieter anerkannt.

 

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unsere Cunewalder Obermühle.

Ihre Gastgeber

Fam.Kahl

 

 

 

 

 

 

 

 

Belegungskalender der Obermühle in Cunewalde im Oberlausitzer Bergland